Einzeltherapie
Familientherapie
Erziehungsberatung
Verschwiegenheitspflicht
Ein zentrales Element in der therapeutischen Arbeit ist das Vertrauensverhältnis zwischen Patient*in und Therapeut*in. In meinem Beruf als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bin ich durch den §15 des Psychotherapiegesetzes zu einer strengen Verschwiegenheit bezüglich aller von Ihnen mir anvertrauten Geheimnissen und Informationen verpflichtet.
§ 15. (1) Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Im Gesetz sind jedoch einzelne Ausnahmen verankert, die mich von der Verschwiegenheitspflicht befreien wie z.B. im Falle von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung.
Zum Zweck der Qualitätssicherung reflektiere ich mein therapeutisches Handeln in regelmäßigen Supervisionen mit anderen Psychotherapeut*innen, selbstverständlich in anonymisierter Form. Die supervidierenden Kolleg*innen unterliegen natürlich selbstverständlich ebenso der gesetzlichen Verschwiegenheit.
Kostenrückerstattung
Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision können nicht mit der Krankenkasse abrechnen, daher wurde das Honorar dementsprechend angepasst.
Absageregelung
Ich bitte um Verständnis, dass bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, das Honorar für die Sitzung in voller Höhe fällig wird. Dies ist notwendig, da die Zeit exklusiv für Sie reserviert ist und kurzfristige Umplanungen leider nicht immer möglich sind. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Wertschätzung meiner Arbeit.
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